AGB

1) Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Lohnsteuerhilfeverein Hessen-Nassau e.V., Mainstraße 39, 65795 Hattersheim am Main (im Folgenden Auftragnehmer). Die Bedingungen des Auftragnehmers sind nur dann Teil des Vertrags, wenn sie vom Kunden schriftlich bestätigt werden. Alle abweichenden Bedingungen und Angebote des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch bei Vertragsabschlüssen per E-Mail oder auf anderem Wege. Die AGB enthalten Sonderregelungen, je nachdem, ob der Kunde ein Verbraucher oder Unternehmer ist. Ein Verbraucher ist jemand, dessen Hauptzweck für die Lieferung und Leistung nicht der gewerbliche oder selbstständige berufliche Gebrauch ist. Ein Unternehmer ist hingegen jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien das vom Auftragnehmer vorbereitete Angebot unterzeichnen. Der Vertragstext in Form dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und des individuellen Einzelangebots wird von der Auftragnehmerin archiviert und kann auf Verlangen des Kunden erneut übermittelt werden.

3) Leistungsumfang

Der Vertragsgegenstand sind die im Dienstleistungsvertrag beschriebenen Leistungen und diese AGB. Die Leistungen dienen ausschließlich der Unterstützung des Kunden. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Aufgabenbereichs und/oder der Vorgehensweise bedürfen der schriftlichen Form. Der Auftrag beinhaltet keine Vollmacht zur Vertretung vor Behörden, Gerichten und anderen Stellen. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand des Vertrags.

4) Pflichten des Auftragnehmers

a.) Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alle Vorgänge, die während der Ausübung der Tätigkeit bekannt werden und bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

b.) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des vereinbarten Vertrags anfallenden Aufgaben für den Auftraggeber zu erledigen.

c.) Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Die Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehören nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

d.) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen PC zur Verfügung, der über einen Online-Zugang verfügt. Der Auftraggeber hat dann die Möglichkeit, diesen Zugang kostenlos zu nutzen und seine steuerlichen Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Ein Übermittlungsprotokoll kann erstellt und ausgedruckt werden.

5) Pflichten des Auftraggebers

a.) Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann. Dazu gehört insbesondere, dem Auftragnehmer unaufgefordert und unverzüglich alle für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit dem Auftragnehmer ausreichend Zeit zur Bearbeitung zur Verfügung steht. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer auch über alle Vorgänge und Umstände informieren, die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sein können. Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Datenträger müssen in Bezug auf Inhalt und Technik einwandfrei sein.

b.) Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, nicht rechtzeitig oder nicht in dem erforderlichen Umfang, trägt er die Folgen selbst. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für nicht erbrachte, vorenthaltene oder nicht weitergegebene Daten, Informationen, Unterlagen, Termine oder andere wichtige Faktoren für die vertraglich vereinbarten Leistungen.

c) Falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, hat der Dienstleister das Recht, eine angemessene Frist mit der Erklärung festzulegen, dass er nach Ablauf der Frist die Fortsetzung des Vertrages ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Dienstleister den Vertrag fristlos kündigen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Schadensersatz für Mehrkosten oder Schäden zu verlangen, die durch den Verzug oder das Nichterfüllen der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, auch wenn der Dienstleister von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

d) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse des Dienstleisters Dritten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragsgegenstand bereits eine Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten vorsieht oder der Dienstleister schriftlich eine Weitergabe gestattet.

6) Mitwirkung Dritter

Der Auftragnehmer hat das Recht, Mitarbeiter, Fachleute und Datenverarbeitungsunternehmen zur Durchführung des Auftrags heranzuziehen. Wenn Fachleute und Datenverarbeitungsunternehmen herangezogen werden, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass sie sich zur Verschwiegenheit gemäß Punkt 4a verpflichten.

7) Haftung

a.) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Sachleistungen oder Personen. Er haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Vermögensschäden. Der Auftragnehmer haftet auch nur für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter beruhen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die bei einer Prüfung der Rechnungen unmittelbar bei Erhalt durch den Auftraggeber und sofortiger Mitteilung an den Auftragnehmer nicht entstanden wären. Haftungsansprüche verjähren 3 Monate nach der Pflichtverletzung, die sie verursacht hat. Der Auftragnehmer haftet nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens oder der typischerweise vorhersehbaren Kosten. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

b.) Sofern der Auftragnehmer haftet, ist seine Haftung auf den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt.

c.) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, soweit deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen des Auftraggebers, insbesondere Kontrolle, Archivierung und Datensicherung, hätte verhindert werden können.

8) Mängelansprüche

Die Verpflichtungen des Auftragnehmers bei Mängeln umfassen:

a.) Der Auftragnehmer muss Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer bei der Lokalisierung von Mängeln durch die Bereitstellung von Fehlerbeschreibungen, Unterlagen und Datenbeständen und anderen Mitteln helfen.

b.) Der Auftraggeber kann bei mangelhafter Leistung zunächst nur die Beseitigung des Mangels verlangen (Nacherfüllung). Der Auftragnehmer kann die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Auftraggebers auf die andere Art der Nacherfüllung.

c.) Falls die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber Schadenersatz in Höhe der für die einzelne mangelhafte Leistung vereinbarten Vergütung verlangen.

d.) Jede Mängelanzeige muss einen detaillierten, nachvollziehbaren Fehlerbericht enthalten.

e.) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, und zwei Jahre in allen anderen Fällen.

f.) Schadenersatzansprüche, einschließlich Mängelfolgeschäden, können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch Mitarbeiter des Auftragnehmers verursacht wurde und die Kausalität nachgewiesen wird. Diese Regelung gilt analog für Schadenersatzansprüche aufgrund positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden und Verschulden bei Vertragsabschluss.

g.) Der Auftragnehmer hat das Recht, eine zusätzliche Vergütung zu fordern, wenn ihm durch die Durchsetzung unbegründeter Mängelansprüche Kosten entstehen.

9) Aufbewahrungspflicht, Transport

a.) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für eine Dauer von zehn Jahren nach Abschluss des Auftrages alle Handakten aufzubewahren. Zu den Handakten zählen alle Schriftstücke, die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben wurden. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie für interne Arbeitspapiere des Auftragnehmers.

b.) Der Transport und die Aufbewahrung aller Unterlagen gehen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

10) Lieferungen

a.) Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, d.h. per Post, Fax, Überbringung oder elektronischer Datenübertragung.

b.) Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung von Daten/Unterlagen. Verlust, Zerstörung oder Verfälschung von Daten/Unterlagen tragen alleiniges Risiko des Auftraggebers, sofern diese nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Auftragnehmers beruhen.

c.) Die Kosten für den Versand trägt der Auftraggeber.

11) Honorar und Kosten

Das Entgelt für die von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen richtet sich nach den im gesonderten Vertrag vereinbarten Preisen, sofern in besonderen Fällen nichts Abweichendes festgelegt wurde. Die Honorarsätze und andere in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten etc.) enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

12) Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und Handakten verweigern, bis er hinsichtlich seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist.

13) Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet durch die vollständige Erfüllung der vereinbarten Leistungen, das Ablaufen der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von einem der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Beide Vertragsparteien haben jedoch das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung eines Auftrags, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
  • Zahlungsverzug durch den Auftraggeber, sobald dieser mindestens zwei Monatsraten schuldet.

Falls der Vertrag aufgrund eines vom Auftraggeber zu verantwortenden Grundes gekündigt wird, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die gesamte Vergütung, wenn noch weitere Arbeiten beauftragt, aber nicht abgeschlossen sind. Der Auftraggeber muss jedoch die Kosten berücksichtigen, die sich durch die Beendigung des Vertrages ergeben. Wird der Vertrag aufgrund eines vom Auftragnehmer zu verantwortenden Grundes gekündigt, steht dem Auftragnehmer nur eine anteilige Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit sowie die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis entstandenen Aufwendungen zu.

14) Zahlungsbedingungen

a.) Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto fällig und beträgt eine Bruttovergütung.

b.) Bei über das normale Maß an Aufwand und Zeit hinausgehenden Dienstleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

c.) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz fällig. Wenn der Vertragspartner kein Verbraucher ist, betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, weitergehenden Schaden geltend zu machen.

15) Störungen, Verzug und höhere Gewalt

a.) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden und Verzögerungen, die auf Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes oder Handlungen Dritter zurückzuführen sind, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

b.) Wenn der Auftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen in Verzug gerät und keine höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände gemäß Ziffer 15 c vorliegen, hat der Auftraggeber das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von dem betreffenden Auftrag zurückzutreten. Ein nicht erheblicher Verzug des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Schadensersatzhaftung wird in Ziffer 9 festgelegt. Ansprüche wegen verspäteter Leistung beschränken sich, wenn der Verzug auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Der Auftraggeber muss glaubhaft machen, dass ihm durch den Verzug Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer haftet im Fall des Verzugs außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht weiter. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

c.) Im Falle von höherer Gewalt sind die betroffenen Vertragspartner von der Verpflichtung zur Leistung oder Abnahme für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen befreit. Höhere Gewalt ist jedes Ereignis außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartner, das sie daran hindert, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen sowie nicht von ihnen verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen bei Vorlieferanten des Auftragnehmers gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gemäß dem vorherigen Satz von der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.

Der betroffene Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich über den Eintritt und den Wegfall von höherer Gewalt informieren und sich bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen.

Die Vertragspartner werden sich bei Eintritt von höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob die während dieser Zeit nicht gelieferten Leistungen nachträglich erbracht werden sollen. Unabhängig davon hat jeder Vertragspartner das Recht, von den betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt länger als eine Woche seit dem vereinbarten Lieferdatum andauert. Das Recht jedes Vertragspartners, den Vertrag im Falle länger andauernder höherer Gewalt aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

16) Datenschutz

Die Datenverarbeitungsprogramme werden entsprechend dem Stand der Technik vor Schadsoftware wie Viren geschützt. Es kann jedoch kein absoluter Schutz gewährleistet werden. Der Auftragnehmer wird jedoch versuchen, die überlassenen Daten vor unberechtigtem Zugriff von Dritten zu schützen.

17) Schlussbestimmungen

Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz des Auftragnehmers, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften stehen dem entgegen.

 

Stand: 09.01.2023