Beiträge: Ab 83 Euro Mitglied werden

Der Mitgliedsbeitrag beim Lohnsteuerhilfeverein Hessen Nassau e.V. ist abhängig von den Einkünften des Vorjahres. Somit kann sich der jährliche Beitrag variieren, je nachdem, wie viel im vorherigen Jahr verdient wurde. Trotzdem können Sie jederzeit alle Leistungen des Vereins vollständig in Anspruch nehmen, unabhängig von Ihren Einkommensteuerfragen.

Es lohnt sich also, von unseren Services Gebrauch zu machen, da diese Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Übersicht unserer Beitragsstufen

In dieser Tabelle können Sie nachsehen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag in diesem Jahr voraussichtlich sein wird:

BeitragsstufeBeitragsbemessungsgrundlageGesamtbetrag
(inkl. 19% MwSt.)
 von Eurobis EuroEuro
108.00083,30
28.00116.000130,90
316.00125.000154,70
425.00137.000190,40
537.00150.000214,20
650.00175.000249,90
775.001100.000321,30
8100.001125.000368,90
9125.001150.000464,10
10150.001175.000535,50
11175.001200.000666,40
12ab 200.001833.0

Die Jahresbeträge der Mitglieder staffeln sich gemäß obenstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres.

Diese sind insbesondere:

  • Bruttoarbeitslohn/- löhne, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogene Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse), durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslöungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, steuerfreie Einnahmen unter Progressionsvorbehalt (z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, ausländische Einkünfte), Kindergeldzahlungen
  • der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z.B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten), aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerngsgeschäften, aus Kapitalvermögen

Einmalige Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19% Mwst. EUR 39,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften wird für die Aufnahme des Ehegatten bzw. des Lebenspartners keine Aufnahmegebühr erhoben.

Beitragserhebung

Der Lohnsteuerhilfeverein Hessen Nassau e.V. zieht die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung per Lastschriftverfahren ein.

Wenn ein neues Mitglied mehrere Steuererklärungen für vergangene Jahre einreichen muss, werden die Einnahmen aus diesen Jahren gemäß Abschnitt B der Beitragsordnung zusammengefasst und ein Jahresbeitrag festgesetzt.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder müssen während der gesamten Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft entrichtet werden. Im Falle eines Mahnverfahrens wird der Beitragsanspruch auf der Basis der zuletzt erhobenen Beitragsklasse festgelegt, bei der der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.